Ob die Pyramiden von Gizeh, die Akropolis von Athen, die Kathedrale von Chartres, die Schlösser und Gärten von Potsdam-Sanssouci oder die Galapagos-Inseln - die menschlichen Kulturleistungen und die Naturphänomene sind einzigartig und schützenswert.
Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen "außergewöhnlich universellen Wert" besitzen, zu erhalten.
936 Stätten in 153 Ländern stehen heute auf der Liste des Welterbes (Stand Juni 2011). Davon sind 725 Kulturdenkmäler und 183 Naturdenkmäler. Weitere 28 Stätten gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsbilder. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.
1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Inzwischen haben es 187 Staaten unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.
Das Konzept: Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt er unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden.
Das Welterbekomitee prüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen "Erhaltungszustand" muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.
Sie interessieren sich dafür, welche Entscheidungen das Welterbekomittee der UNESCO bei seiner Sitzung in Paris im Juni 2011 bezüglich der Liste des Welterbes getroffen hat? Die Deutsche UNESCO-Kommission bietet eine Übersicht unter: unesco.de
Die englischsprachige Übersicht des Welterbezentrums finden Sie unter: unesco.org
Die Umsetzung der Welterbe-Konvention regeln eigene Durchführungsbestimmungen
Links zu Institutionen:
Welterbe-Zentrum der UNESCO
Web: whc.unesco.org
Deutsche UNESCO-Kommission mit Sitz in Bonn (DUK)
Web: www.unesco.de
Verein „UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.“
Welterbestätten in Rheinland-Pfalz
Internetportal zum Welterbe in Rheinland-Pfalz
Welterbe Dom zu Speyer
Welterbe Römische Denkmäler, Dom und Liebfrauen in Trier:
Rheinland-pfälzischer Anteil am Welterbe Grenzen des römischen Reiches: Obergermanisch-Raetischer Limes
http://www.welterbe-limes-rlp.de
Welterbestätten in Deutschland
Liste der Dt. UNESCO-Kommission
Web: Website der DUK
Ausgewählte Europäische Welterbestätten
Welterbe Wachau (Österreich)
Web: www.wachau.at
Web: www.arbeitskreis-wachau.at
Welterbe Tal der Loire (Frankreich)
Web: www.valdeloire.org
Welterbe Alto Douro Tal (Portugal)
Web: Antragstext
Welterbe Cinque Terre (Italien)
Web: www.cinqueterre.it
Verzeichnis aller Welterbestätten