Blick über Oberwesel | © Henry Tornow

Welterbekonventionen

Am 16. November 1972 hat die UNESCO das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 191 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, „eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“. 


Ein zwischenstaatliches Komitee entscheidet jährlich, welche Stätten neu in die „Liste des Welterbes“ aufgenommen werden. Das Welterbekomitee prüft, ob die von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen die Kriterien der „Einzigartigkeit“ und der „Authentizität“ (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder das der „Integrität“ einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen „Erhaltungszustand“ muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden. Über 1000 Kultur- und Naturerbestätten in 163 Staaten aller Weltregionen stehen auf der UNESCO-Welterbeliste. Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren der insgesamt zehn UNESCO-Kriterien, von denen die ersten sechs insbesondere für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften einschlägig sind.


Neben der Welterbeliste führt die UNESCO eine weitere Liste: die Liste des gefährdeten Welterbes. Nach Artikel 11 der Welterbekonvention werden in diese Liste Welterbestätten aufgenommen, die durch ernste Gefahren bedroht sind und für deren Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit stehen 48 Welterbestätten auf der sogenannten „Roten Liste“, darunter die Kulturlandschaft des Bamiyan-Tals in Afghanistan, die Altstadt von Jerusalem und der Nationalpark Everglades in den USA.