Blücher | © Henry Tornow

Managementplan

Das Obere Mittelrheintal wurde im Jahr 2002 in die UNESCO Welterbeliste eingetragen und ist gekennzeichnet durch eine hohe Konzentration an bedeutenden Kulturdenkmälern. 


Die Eintragung der Welterbestätte Oberes Mittelrheintal erfolgte als sogenannte ‚organisch entwickelte Landschaft‘ respektive als ‚fortbestehende Kulturlandschaft‘, die einem kontinuierlichen Veränderungsprozess unterworfen ist. Mit der UNESCO-Anerkennung verpflichteten sich die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, den außergewöhnlichen universellen Wert  (OUV) dieser Kulturlandschaft zu erhalten.

 

Managementplan und dessen Zielsetzung

Die UNESCO forderte in ihrem 41. Beschluss aus dem Jahre 2017 den Vertragsstaat auf, einen Managementplan zu erstellen, der auf bereits bestehenden Planwerken für die Welterbestätte Oberes Mittelrheintal aufbaut und den aus dem Jahr 2001 datierten Managementplan fortschreibt. Der zu erstellende Managementplan soll insbesondere aufzeigen, wie der OUV erhalten und gleichzeitig die nachhaltige Weiterentwicklung der Welterbestätte gewährleistet werden kann. 

 

Die Notwendigkeit des Managementplans basiert auf den täglichen Anforderungen des Managements sowie den erforderlichen Abstimmungsprozessen einer welterbeverträglichen Entwicklung. Somit muss der künftige Managementplan ein klar abgestimmtes und handlungsorientiertes Maßnahmenkonzept sein, das eine gemeinsame Wissensgrundlage schafft und damit das Welterbeverständnis aller Beteiligten erhöht.

 

Der Managenement Plan wird aktuell vom Zweckverband und zahlreichen weiteren Akteuren erarbeitet.