Förderung „Einrichtung lokale Basisdienstleistung“, Integration Tafel Oberwesel in leeres Gebäude Gesundheitscampus

GAK-Förderung

 

Im Förderaufruf „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“ können Vorhaben, die die Grundversorgung und Lebensqualität im ländlichen Raum sowie in Ortszentren sichern und stärken, bis zu 70% gefördert werden.

 

In den Bereichen "Kleinstunternehmen der Grundversorgung", „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, "Innenstädte der Zukunft" sowie Kleinstprojekte im "Draft-Budget" (hier folgen die Antragsinformationen) unterstützt das Land Rheinland-Pfalz innovative Projekte.

 

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Gefördert werden können Investitionen eigenständiger Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu sichern und regionale Arbeitsplätze zu stärken. Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Architektur- und Ingenieurleistungen. Der Zuschuss kann 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro.

 

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Dieser Förderbereich unterstützt stationäre und mobile Einrichtungen, die grundlegende Dienstleistungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum anbieten. Dazu können unter anderem soziale, gesundheitliche, kulturelle, bildungsbezogene oder infrastrukturelle Angebote gehören. Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, gemeinnützige Organisationen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Abhängig von der Art des Projektträgers kann die Förderung 40 oder 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Innenstädte der Zukunft

Gefördert werden Projekte, die Innenstädte, Dorfzentren und Ortskerne beleben und zukunftsfähig weiterentwickeln. Möglich sind beispielsweise kleinere investive Maßnahmen, innovative Konzepte und Studien, Qualifizierungen oder Modellvorhaben. Unterstützt werden können unter anderem die Modernisierung von Gebäuden, die Aktivierung von Leerständen, die Aufwertung öffentlicher Räume, die Schaffung neuer Begegnungsangebote sowie Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Mobilität oder regionale Wertschöpfung.

 

Frühzeitige Beratung empfohlen

Da die Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt die LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal interessierten Unternehmen, Kommunen, Vereinen und weiteren Projektträgern, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. Dort wird zunächst geprüft, welchem Förderbereich eine Projektidee zugeordnet werden kann und welche Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich sind.

Alle Maßnahmenbereiche werden in Rheinland-Pfalz innerhalb des LEADER-Ansatzes abgewickelt. Die LAG prüft und bewertet die Projektideen anhand landesweit festgelegter Auswahlkriterien. Die eigentliche Bewilligung der Fördermittel erfolgt anschließend durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

Wichtige Informationen und Unterlagen für Ihren Projektantrag finden Sie hier:

Förderaufruf Starkes Land

Projektsteckbrief Starkes Land

Auswahlkriterien Starkes Land

Förderantrag Starkes Land

Formblatt Bestätigung Grundversorgung und Zentralörtlichkeit

Grundversorgung Definition und Beispiele

 

 

 

Förderaufruf Starkes Land

Projektsteckbrief Starkes Land

Auswahlkriterien Starkes Land

Förderantrag Starkes Land

Formblatt Bestätigung Grundversorgung & Zentralörtlichkeit Starkes Land

Definition Grundversorgung Starkes Land