GAK-Förderung
„Innenstädte der Zukunft“ unterstützt Investitionen in Innenstädte und Ortszentren. Sie sind von besonderer Bedeutung, als attraktive Lebensorte, herausragende Wirtschaftsstandorte, als gesellschaftliche Mittelpunkte, als soziale und kommunikative Zentren. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und reichen von investiven Maßnahmen über Konzepterstellung bis hin zu Kosten von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Förderung richtet sich sowohl an öffentliche als auch an private Antragsteller.
Den aktuellen 6. Förderaufruf finden sie hier. Für Ihren Projektantrag nutzen Sie bitte den Projektsteckbrief , der auch für LEADER Projekte verdendet wird. Projektanträge werden bei der Geschäftsstelle eingereicht, die Ihnen gerne bei Fragen weiter hilft. Die Projektauswahl erfolgt Anhand von eigenen Auswahlkriterien.
Wichtiger Hinweis:
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 wird der Finanzrahmen der GAK deutlich gekürzt; auch für 2025 ist mit weiteren Kürzungen zu rechnen. Für den 1. Förderaufrufs FLLE 2.0 wurden GAK-Mittel in Höhe von 5,0 Mio. € für die Jahre 2024/2025 eingeplant. Da alle Förderangebote im Rahmen der Kürzung auf dem Prüfstand stehen, sieht sich das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gezwungen, den 1. Förderaufruf FLLE 2.0 vom 01. Juli 2023 für die Fördermaßnahmen „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ auszusetzen.
Der Förderansatz „Innenstädte der Zukunft“ bleibt von der Aussetzung unberührt, da hier reine EU-Mittel eingesetzt werden.