Regionalbudget | © pixabay

Regionalbudget

Förderung von Kleinstprojekten bis 20.000 € Gesamtkosten

 

Für das das Bundesförderprogramm „Regionalbudget“ stehen im Jahr 2024 100.000 € zur Verfügung. Diese Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung. Gegebenenfalls wird der Betrag noch bis vier Wochen vor Fristende angepasst. 

Bis zum 22.04.2024 können Kommunen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen Projektanträge bei der LAG einreichen. 


Entscheidend für die Auswahl der Projekte ist, wie gut sie die Region mit neuen Ideen voranbringen. Daher müssen die Projektideen unbedingt zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie der Region (LILE) und deren Handlungsfelder beitragen. Diese lauten:

 

  • Lebensraum Oberes Mittelrheintal: Bauen, Mobilität und Ressourcenschutz
  • Zukunftsfähige Tourismus-, Wirtschafts- und Kulturregion
  • Erhalt und nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft
  • Wir sind Welterbe! Gesellschaft und Gemeinschaft im Oberen Mittelrheintal

 

Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Zum Einsatz kommen Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Rheinland-Pfalz ist das Regionalbudget integriert in den LEADER-Ansatz unter Maßnahme 19.2 des „"Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE). Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder des Bundes und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.

 

Förderaufruf 2024 (Download)

 

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Projekt muss die Umsetzung der Entwicklungsstrategie (Weiterleitung ) unterstützen und inhaltlich einem Handlungsfeld zuzuordnen sein.
  • Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien (Download) der LAG.
  • Mit der LAG muss ein projektbezogener Vertrag geschlossen werden, erst dann kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR netto betragen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig! Zuwendungen von weniger als 2.000 EUR werden nicht gewährt.
  • Die Höhe der Zuwendung unterscheidet sich nach der Rechtsform der Projektträger und nach Bewertung durch die LAG. Es gelten folgende Fördersätze: 

 

ProjektträgerStandardförderungPremiumförderung
Privat40 %50 %
Gemeinnützig50 %75 %
Öffentlich60 %75 %

 

Was kann gefördert werden?

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
  • Investitionen in Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (Gestaltung Dorfplatz, Spielplatz, Grünflächen, Wanderwege…)
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung (z.B. „Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT-und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur
  • Kleine Infrastruktureinrichtungen
  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung
  • sonstige Projekte, die den Entwicklungszielen der LILE entsprechen

 

Was kann nicht gefördert werden?

  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung & Pflichtaufgaben der Gemeinden
  • Landankauf
  • Laufender Betrieb und Unterhaltung
  • Sanierung und Ersatzbeschaffungen
  • Kauf von Tieren
  • Kauf von gebrauchten Gegenständen
  • Personalleistungen

 

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Kontaktaufnahme mit der LAG Geschäftsstelle für eine Erstberatung zur Antragstellung.
  2. Einreichen eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrages (steht noch nicht zur Verfügung) und weiterer Unterlagen bis zum 22.04.2024 bei der LAG-Geschäftsstelle
  3. Prüfung auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle. Welche Unterlagen nötig sind, können Sie der Checkliste (Download) entnehmen. Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
  4. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktebewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG auf Grundlage der Auswahlkriterien (Download)
  5. Bildung einer Reihenfolge der eingereichten Projekte auf Grundlage der Bewertung und Auswahl der Projekte gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets. Je besser das Projekt, desto besser stehen die Chancen auf eine Förderung. 
  6. Abschluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal über die Unterstützung des Kleinstprojektes im Rahmen des Regionalbudgets. Erst nach Vertragsschluss darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.
  7. Projektabschluss und Einreichen des abschließenden Zahlungsantrages und Verwendungsnachweises mit Rechnungs- und Zahlungsbelegen bis zum 31.10.2024 bei der LAG. Nach Prüfung durch die LAG wird die Förderung ausgezahlt.

 

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können! Zur Überprüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, nutzen sie unsere Checkliste (Download) oder kontaktieren Sie frühzeitig die Geschäftsstelle. 

 

Die Geschäftsstelle  der LAG berät Sie sehr gerne bei Ihrer Projektidee und steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Förderung zur Seite!


Hier können Sie sich einen Überblick  über die bisher geförderten Projekte des Regionalbudgets verschaffen.