Blick auf den Rhein | © Henry Tornow

Ablauf LEADER Förderung

Beim Ablauf des Förderprozesses sind einige Punkte zwingend zu beachten:

 

Je nach Mittelverfügbarkeit gibt es mehrere Förderaufrufe im Jahr. Dies sind fest Termine zur Einreichung von Projektsteckbriefen, die vier bis acht Wochen vor der Einreichungsfrist veröffentlicht werden. Für Interessierte besteht jederzeit die Möglichkeit, Beratung durch die LAG in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie eine entsprechende Projektidee haben, sprechen Sie uns gerne an! (Kontakt )

 

Phase 1: Ideenfindung und Beratung

Das Regionalmanagement steht potenziellen Vorhabenträger:innen bereits in einer frühen Phase der Ideenfindung beratend zur Seite. In der ersten Beratungsphase überprüft das Regionalmanagement bereits informell, ob das geplante Vorhaben den allgemeinen Grundsätzen der LEADER-Förderung entspricht oder ob eine Finanzierung des Vorhabens ggf. auch durch andere Programme möglich ist. Gleichermaßen wird das Vorhaben auf die Übereinstimmung mit der LILE hin überprüft. Die Beratung umfasst dabei eine mögliche Einordnung des Vorhabens in die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche der LILE sowie die Erläuterung der formellen Antragsschritte inklusive Nennung der Abgabefristen. Das Regionalmanagement hält dabei bereits Rücksprache mit der Verwaltungsbehörde und prüft, inwieweit das Vorhaben von Seiten der Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde als förderfähig erachtet wird. Unabhängig von der LEADER-Förderung geht es dem Regionalmanagement darum, Ihnen für Ihr Vorhaben die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

 

Phase 2: Einreichen der Projektsteckbriefe

Vorhabenträger:innen formulieren nun den Projektsteckbrief als Grundlage für das Prüfungs- und Auswahlverfahren der LAG. Der Projektsteckbrief soll dabei insbesondere folgende Kernfragen beantworten:

 

  • Welche Inhalte hat das Vorhaben?
  • Welche Ziele sollen damit erreicht werden?
  • Welche Kohärenz besteht zur LILE?
  • Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis einzuschätzen?
  • Entspricht das Vorhaben den strategischen Zielen, Handlungsfeldern & Maßnahmenbereichen der LILE und hat es einen Mehrwert für die Region?


Mit dem Projektsteckbrief sind zwingend u.a. folgende Unterlagen einzureichen:

 

  • Finanzierungsbestätigung der Bank oder kommunalaufsichtliche Stellungnahme
  • Kostenplan
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Angemessenheit
  • Ggf. Stellungnahme entsprechender Fachstellen
  • Bestätigung des Finanzamtes zur Vorsteuerabzugsberechtigung


Nach Ausformulierung können Vorhabenträger:innen vor formeller Einreichung des Projektsteckbriefs eine informelle Vorbewertung durch das Regionalmanagement anfragen. Ziel ist dabei die Überprüfung, ob der Projektsteckbrief in der vorliegenden Form ausreichend für eine formelle Bewertung durch den Projektbewertungsausschuss ist, oder ob der Antragssteller ggf. weitere Unterlagen beifügen muss.


Anschließend erfolgt die formelle Einreichung der Projektsteckbriefe inklusive aller geforderten Unterlagen bis zum jeweiligen Stichtag des Förderaufrufs beim Regionalmanagement. Die Ab-gabefristen werden öffentlich bekannt gemacht (Presse/Internet) und sind zwingend einzuhalten.

Das Regionalmanagement beruft den Projektbewertungsausschuss ein und übergibt deren Mitgliedern den eingereichten Projektsteckbrief. Das Regionalmanagement steht den Ausschussmitgliedern beratend zur Seite und kann durch den engen Kontakt und die vorgeschaltete Abstimmung mit den Vorhabenträger:innen etwaige Detailfragen erläutern. Bei Bedarf erfolgt eine Rückkopplung mit den Vorhabenträger:innen. Ggf. werden schriftliche Stellungnahmen von betroffenen Fachstellen eingeholt.

 


Die Ausschussmitglieder bewerten den eingereichten Projektsteckbrief anhand der Bewertungskriterien. Aus den Bewertungsergebnissen der einzelnen Ausschussmitglieder ergibt sich eine Punktzahl. Dieser Wert dient als Orientierung für eine grundsätzliche Förderfähigkeit sowie den Fördersatz. Gleichzeitig bestimmt die erreichte Punktzahl die Priorisierung der Vorhaben untereinander. Da nur zu den genannten Stichtagen Projektsteckbriefe eingereicht und bewertet werden können und zudem ein Mittelvolumen pro Aufruf bereitgestellt ist, ergibt sich daraus die Umsetzungsreihenfolge der Maßnahmen.


Im Falle der Einstufung eines Vorhabens durch den Projektbewertungsausschuss als „nicht-förderfähig“ ist diese Empfehlung gleichermaßen der LAG mitzuteilen. Die Gründe hierfür sind durch den Ausschuss in der LAG-Sitzung darzulegen.

 

Möglichst zeitnah nach Ablauf der Einreichungsfrist findet eine LAG-Sitzung statt. Den Mitgliedern der LAG werden die eingereichten Projekte durch die Vorhabenträger:innen präsentiert. Die Empfehlung des Projektbewertungsausschusses wird der LAG durch das Regionalmanagement in der LAG-Sitzung mitgeteilt.


Die stimmberechtigten Mitglieder der LAG beraten und entscheiden durch mehrheitliche Ab-stimmung über die Annahme oder ggf. Anpassung der Empfehlung des Projektbewertungs-ausschusses. Die LAG muss im Falle einer negativen Empfehlung des Projektbewertungsausschusses gleichermaßen über die Einstufung eines Vorhabens als "förderfähig" oder „nicht-förderfähig“ beschließen. Der Beschluss der LAG ist bindend. Dies gilt im Besonderen für die Höhe des beschlossenen Fördersatzes.


Vorhabenträger:innen haben jedoch die Möglichkeit, den Projektsteckbrief zurückzuziehen, nachzuarbeiten und zum nächsten Stichtag erneut einzureichen. Ggf. können eine Nachbesserung oder Umstrukturierung des Vorhabens in einer erneuten Bewertung eine höhere Punk-tezahl und damit einen höheren Fördersatz ergeben. Im Falle der Einstufung eines Vorhabens als nichtförderfähig sind den Vorhabenträger:innen schriftlich die Gründe für die Ablehnung darzulegen. Vorhabenträger:innen haben die Möglichkeit, das Vorhaben nach Anpassung des Projektsteckbriefs zum nächstmöglichen Stichtag erneut einzureichen.


Grundsätzlich orientiert sich die Priorisierung der Vorhaben nach der durch den Projektbewertungsausschuss ermittelten Punktzahl. Je höher die erreichte Punktzahl, desto prioritärer das Vorhaben.

Nach Anerkennung der Förderfähigkeit durch den LAG-Beschluss, haben Vorhabenträger:innen sechs Monate Zeit, um den formellen LEADER-Antrag nach Vorgaben der ELER-Verwaltungsbehörde zu formulieren und vollständig beim Regionalmanagement einzureichen. Dem Antrag sind ggf. noch weitere Unterlagen beizufügen, z. B.: Kostenermittlungen, Finanzierungsbestätigung, Indikatorenblätter, Stellungnahmen, Genehmigungen, Planunterlagen, Eigentumsnachweise.


In dieser Phase steht das Regionalmanagement dem Antragsteller weiterhin beratend zur Seite.

Sobald den Vorhabenträger:innen von der ELER-Verwaltungsbehörde ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, kann das Vorhaben starten.


Vorhabenträger:innen dürfen erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Ausnahmen sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-6), z. B. für die Ermittlung von Kosten für ein Vorhaben. Das Vorhaben muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.


Veränderungen, die während der Durchführung von Projekten auftreten (z. B. unerwartete Kostensteigerungen) sind dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde unverzüglich zu melden. Nach Abschluss des Projekts und / oder einzelner Projektphasen übermitteln die Vorhabenträger:innen die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung an die Bewilligungsbehörde. Außerdem sind mindestens zwei Pressemeldungen (jeweils zu Beginn und nach Abschluss des Vorhabens) gegenüber dem Regionalmanagement nachzuweisen.