Phase 6: Durchführung und Abrechnung des Vorhabens
Sobald den Vorhabenträger:innen von der ELER-Verwaltungsbehörde ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, kann das Vorhaben starten.
Vorhabenträger:innen dürfen erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Ausnahmen sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-6), z. B. für die Ermittlung von Kosten für ein Vorhaben. Das Vorhaben muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Veränderungen, die während der Durchführung von Projekten auftreten (z. B. unerwartete Kostensteigerungen) sind dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde unverzüglich zu melden. Nach Abschluss des Projekts und / oder einzelner Projektphasen übermitteln die Vorhabenträger:innen die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung an die Bewilligungsbehörde. Außerdem sind mindestens zwei Pressemeldungen (jeweils zu Beginn und nach Abschluss des Vorhabens) gegenüber dem Regionalmanagement nachzuweisen.